Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen so genannter Treibhausgase zu reduzieren. Teil des integrierten Energie- und Klimaprogrammes ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen.

Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert.

Aktualität der Anforderungen

Bei der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen handelt es sich um ein neu entwickeltes Programm, das hinsichtlich der Anforderungen im Antragsverfahren noch Änderungen erfahren kann. Von daher wird dringend geraten vor der Antragstellung nochmals zu prüfen, ob ein neuer Stand der Antragsformulare und des Merkblattes gegeben sind und sich damit die Anforderungen geändert haben.

Ich kann entsprechende Untersuchungen anstellen und die Berechnungen für Sie durchführen und Ihnen bei der Erstellung eines Energiekonzeptes behilflich sein.

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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