Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

R 22 Anlagen Umrüsten oder Austauschen?

Auf gut 130.000 Tonnen wird der Bestand an HFCKW in der EU geschätzt. Und laut laut EU-VERORDNUNG 1005/2009 (früher 2037/2000) ist ab 01.01.2010 Jahr ist der Einsatz von R-22 Frischware verboten. Dies ist bereits seit 1999 bekannt!

Eine Studie aus Frankreich, deren Tendenz sich auf die meisten europäischen Länder übertragen lassen dürfte, zeigt deutlich, dass der in wenigen Monaten anstehende R-22 Ausstieg ein echtes Problem darstellen kann.

nach der Studie ist R-22 mit 37,4%, das entspricht etwa 2.700 Tonnen pro Jahr, nach wie vor eines der am häufigsten für Service- und Wartungszwecke eingesetzte Kältemittel. Die aus Anlagen zurückgewonnenen Mengen liegen jedoch nur bei rund 800 Tonnen.

Zahlreiche Betreiber sehen derzeit  keine Veranlassung zum Handeln und ziehen es vor einfach abzuwarten

Die Finanzkrise hat die Entwicklung ebenfalls gehemmt, denn der R-22 Ausstieg ist gleichbedeutend mit Investitionen, ganz gleich, für welche Lösung sich der Kunde entscheidet (umrüsten oder erneuern).

Kaltwassersätze und Flüssigkeitskühler (Chiller) sind stark betroffen!

Der Chillermarkt ist vom R-22 Ausstieg stark betroffen. So entfallen z.b. in Frankreich rund 59% des Kältemittelbestands dieser Anwendungen auf R-22.

Von den rund 1.000 Tonnen an Kältemittel, die jährlich für die Reparatur von Chillern eingesetzt werden, sind es sogar 77%, d.h. 811 Tonnen. Das wiederum entspricht fast einem Drittel der Gesamtmenge an R-22, die jährlich in Frankreich für Wartungszwecke benötigt wird.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Betreiber also, wenn ab nächstem Jahr laut EU-VO 2037/2000 der Einsatz von R-22 Frischware verboten sein wird?

Wer einfach abwartet, kann natürlich hoffen, dass genug recyceltes R-22 auf dem Markt zur Verfügung steht, um seine Anlagen zu Reparieren. Allerdings ist jetzt bereits Klar,  dass die verfügbaren (Recycelten) Mengen nicht ausreichen werden um den Bedarf zu decken.

Dabei ist es im Übrigen auch verboten, R-22 Frischware aus Beständen in die Anlagen einzufüllen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Umrüstung auf ein Ersatzkältemittel.

Für Chiller und Klimaanlage bieten sich dabei in erster Linie R-407C, R-422D und R-427A an. Besonders bei der Verwendung von R-407C ist hier mit relativ geringen Leistungseinbußen zu rechnen.

R-422D bietet laut Hersteller DuPont den Vorteil einer einfachen Umrüstung, da hier weiterhin Alkylbenzol- oder Mineralöl (wie zuvor mit R-22) eingesetzt werden kann, während mit R-407C eine Umrüstung auf Polyolesteröl erforderlich ist. Allerdings ist R-422D nicht für den Einsatz in Chillern mit überflutetem Verdampfer geeignet.

ich rate in den meisten fällen dazu die Anlage auf ein gängiges, aktuelles kältemittel (hier R407c) umzurüsten. Hiebei ist es erforderlich neben dem Austausch des Kältemittels noch das Drosselorgan (meist Expansionsventil) , Öl und einige Druckschalter auszutauschen oder neu einzustellen. Wen mann dies als Ganzes betrachtet ist der Austausch dieser Teile bei Reparatur oder Wartungsarbeiten ohnehin erforderlich, da es sich um Verbrauchs- oder Verschleißteile handelt.

Um eine Anlage sicher betrieben zu können muss bei jeder Wartung die Überhitzung (am Expansionsventil) gemessen werden. Nach ca. sieben Jahren sollte das Expansionsventil ohnehin ausgetauscht werden da hier der Verschleiß fortgeschritten ist und das Nichtfunktionieren erst nach Ausfall des Verdichters durch Überhitzung oder einfach nur durch Ausfall der Anlage bemerkt wird.

Die dritte Möglichkeit, die sich den Betreibern bietet, ist der Ersatz des Chillers oder der Klimaanlage durch ein neues Gerät oder neues Konzept.

Besonders dann, wenn es sich um sehr alte Anlagen handelt, kann sich dies als kosten- und energieeffizienteste Lösung erweisen, sofern man hier nicht "billig" sondern "Preiswert" kauft.

Interessenskonflikt

Während Kältemittelhersteller und Abfüller ein nachvollziehbares Interesse an der Umstellung der R-22 Anlagen auf H-FKWs haben, stellt der R-22 Ausstieg auch für die Anlagenhersteller ein großes Potenzial dar.

Dabei decken sich diese Interessen nicht immer – ganz im Gegenteil!

Das macht die Sache für den Betreiber nicht einfacher und kann dazu führen, dass er im Endeffekt gar nichts unternimmt, aus Angst, besonders in finanzieller Hinsicht die falsche Entscheidung zu treffen.

Grundsätzlich dürften aber besonders Alter, Energieeffizienz  und Zustand der Anlagen den größten Einfluss darauf haben, ob die Anschaffung einer neuen Maschine oder die Umrüstung eines bestehenden Geräts auf ein anderes Kältemittel zu bevorzugen ist.

Bei besonders alten Anlagen (30 Jahre sind hier keine Seltenheit) besteht das Risiko von teuren Reparaturen oder ein Verdichterdefekt, zumal es gerade bei Eingriffen in (noch) funktionierende alte Geräte oft zu Pannen kommt. In diesem Fall dürfte sich die Anschaffung eines neuen Geräts also eher lohnen als die Umrüstung.

Auch die Tatsache, dass alte Anlage oft schlecht Dimensioniert wurden oder Sich die Anwendungssituation geändert hat, kann eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen.

Möglicherweise kann ein kleineres Gerät zur Deckung des Kühlbedarfs mittels Flüssigkeit gewählt werden und die Klimatisierung wird dann über meist wesentlich effizientere VRF Systeme(Variable Refrigerant Flow) gewährleistet werden, was sich wiederum positiv auf Investitions- und Betriebskosten auswirkt.

Das gilt auch dann, wenn sich der Kühlbedarf in der Zwischenzeit beispielsweise durch eine bessere Isolierung des Gebäudes verringert hat.

Ein weiterer Faktor, der bei der Entscheidung für oder gegen eine oder mehrere Neuanlagen beachtet werden sollte, ist die Energieeffizienz, die sich erheblich auf die Betriebskosten auswirkt.

Die Betriebssicherheit und Energieeffizienz ist das stärksten Argument für Neuanlage. Hier spielt neue Regelungstechnik wie Drehzahlregelung oder Verdichterabschaltung eine große Rolle, aber auch die Erkenntnis, dass Kältemaschinen, die für Klimatisierung einsetzt werden, fast immer im Teillastbetrieb laufen. Viele neue Geräte (Inverter) so konzipiert, dass sie im Teillastbetrieb die höchsten Leistungskoeffizienten (COP) erreichen.

Fazit

Grundsätzlich ist die Umrüstung auf ein Ersatzkältemittel wie R-422D oder R-427A sicher augenscheinlich im ersten Moment die kostengünstigste Variante für die Betreiber. Betrachtet man hierzu jedoch noch den geringen Mehrpreis für den zusätzlichen Austausch der Verschleiß- und Verbrauchsteile wie E-Ventil, Trockner, Druckschaltern und Öl. Fällt einem sofort auf, das es in den meisten Fällen gar keinen Grund für die Umrüstung auf ein (Provisorisches) Kältemittel gibt.

Anlagen, die ohne Reparatur bzw. Eingriff in den Kältekreislauf betrieben werden, dürfen auch nach dem Stichdatum 1. Januar 2010 Weiterbetrieben werden

Handelt es sich hingegen um ältere Anlagen, die sowieso bald am Ende ihrer Lebensdauer (15-25 Jahre) sind oder diese Bereits überschritten haben, dann sollte die Anlage durch eine neue Energieeffizentere Anlage ersetzen.

Die Investitionen für einer Erneuerung sind dann zwar höher, aber durch die größere Energieeffizienz sind hier Amortisationszeiten von ca. 1-3 Jahren durchaus üblich.

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Wimar Wysluch im Juli 2012

 

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